Der Religionsunterricht findet von der 1. bis 6. Klasse im Rahmen des Pensums der Primarstufe statt. Laut Schulgesetz des Kantons Basel-Stadt ist das Erteilen des Religionsunterrichts an der Primarschule die Aufgabe der anerkannten Religionsgemeinschaften. Der allgemeine, ganzheitliche (= ökumenische) Religionsunterricht vermittelt Werte des hiesigen Kulturkreises, gibt Raum für Fragen und Diskussionen. Deshalb ergänzt der Religionsunterricht als Bildungsfach sinnvoll den Kompetenzbereich „Religionen und Weltsichten begegnen“ des schulischen Lehrplans. Er ist in der jüdisch-christlichen Tradition verankert, richtet sich aber explizit an alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne religiösen Hintergrund. Religion in der Primarschule in Basel-Stadt ist ein Bildungsfach wie andere Schulfächer auch. Die Teilnahme ist aber freiwillig und wird nur auf Wunsch im Zeugnis erwähnt.
Mit dem Eintritt in die Primarschule wird erfragt, ob die Kinder am Religionsunterricht teilnehmen. Eine Abmeldung ist möglich. Sollte während der Primarschulzeit der Wunsch bestehen, das Kind vom Religionsunterricht abzumelden, so ist dies in der Regel immer zum darauf folgenden Schuljahr möglich.
Sie möchten mehr wissen oder fragen Sie sich, ob es Religionsunterricht wirklich braucht? Hier finden Sie einige wichtige Punkte: