Anstellungsmodalitäten
Die Anstellung von Religionslehrpersonen liegt in der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland in der Hoheit der einzelnen Kirchgemeinde. Sie schreiben die Stellen aus, nehmen die Anstellung vor und üben die Personalführung aus. Dies geschieht im Rahmen der Weisungen des Kirchenrates.