Baselland

Dokumente und Materialien rund um den schulischen Religionsunterricht

Ökumenischer Lehrplan

Der schulische Religionsunterricht orientiert sich am ökumenischen Lehrplan. Dieser folgt zeitgemässen religionsdidaktischen und religionspädagogischen Konzepten, die eine umfassende religiöse Bildung in einer pluralistischen Gesellschaft ermöglichen. 

Der Lehrplan steht in enger Verbindung mit dem allgemeinen Lehrplan 21 (insbesondere mit dem Fachbereich NMG, 11 und 12).

Titelseite des ökumenischen Lehrplans für die Kantone Baselland und Solothurn

Fachstellenchat

Die beiden Fachstellen betreiben einen Info-Chat über Whatsapp für religionspädagogisch Tätige. Er dient der schnellen und unkomplizierten Weitergabe wichtiger Informationen rund um die religionspädagogische Arbeit – von Terminen über Materialien bis hin zu aktuellen Hinweisen. 

Nur Admins können hier Nachrichten schreiben, damit die Infos übersichtlich und gezielt bleiben. Gute Ideen können aber an die Admins geschickt werden, die sie dann entsprechend triagieren. 

Interessierte melden sich unter religionspaedagogik(at)kathbl.ch mit Name, Handynummer und Arbeitsort für einen Einladungslink in den Chat.

Anstellung von Religionslehrpersonen

Im Kanton Baselland erfolgt die Anstellung von Religionslehrpersonen direkt über die einzelnen Kirchgemeinden. Diese sind für Rekrutierung, Arbeitsverträge, Einsatzplanung und Qualitätsmanagement verantwortlich. 

Die Evangelisch‑reformierte Kirche und die Römisch‑katholische Kirche verfügen jeweils über eigene Anstellungsbedingungen und Lohnsysteme. Dadurch können Arbeitszeitmodelle, Löhne und Zusatzleistungen je nach Kirchgemeinde und Landeskirche variieren. 

Offene Stellen werde zentral auf der gemeinsamen Jobbörse des RPZ-Basel veröffentlicht, wo Interessierte alle aktuellen Stellenausschreibungen für Religionsunterricht im Überblick finden. Schicken Sie ein entsprechendes Inserat an die jeweilige Fachstelle. 

Ökumenische Zusammenarbeit

Der schulische Religionsunterricht wird in ökumenischer Verantwortung durchgeführt. Entsprechend müssen zwischen reformierter Kirchgemeinde und dem römisch-katholischen Kooperationspartner verbindliche Absprachen getroffen werden. 

Um Planungssicherheit zu gewährleisten, empfiehlt sich der Abschluss einer Vereinbarung für den Religionsunterricht.