Baselland

Material zum Thema Anstellung in einer römisch-katholischen Kirchgemeinde

Anstellung von Religionslehrpersonen

Die Anstellung von Religionslehrperson liegt in der Hoheit der einzelnen Kirchgemeinde. Dies geschieht im Rahmen der verbindlichen Anstellungs- und Besoldungsordnung des der Römisch-katholischen Landeskirche Baselland (ABO 2010). Die darin festgeschriebenen Modellumschreibungen orientieren sich am Berufsbild der Religionslehrerin. Der pastorale Entwicklungsplan (PEP) im Bistum setzt Schwerpunkte inzwischen so, dass sie eine Umorientierung in der Katechese verlangen. Der Ausbildungsverbund von OekModula zielt entsprechend auf ein Berufsbild in einem erweiterten Tätigkeitsfeld.

In der Vergangenheit wurde der Beruf der Katechetin/des Katecheten oft in Kleinpensen angeboten. Mit dem gesellschaftlichen Wandel wird dies zunehmend nachteilig bewertet. Es lohnt sich für Kirchgemeinden und Pfarreien, zu überlegen, ob Arbeitspensen in entsprechenden Projekten im Pastoralraum zusammengelegt werden können, um entsprechend attraktive Stellen in der Katechese zu schaffen. 

Ausschreibung und Stellensuche

Stellenausschreibungen für Religionslehrpersonen finden sich entweder auf den Seiten der einzelnen Kirchgemeinden, in der Jobbörse des RPZ Basel oder dem katholischen Stellenportal.

Anstellende Behörden können ihre Ausschreibung zur Publikation auf der Seite des RPZ als PDF an die Fachstellenleiterin senden. 

Material zum Thema Anstellung

Die Fachstelle unterstützt und berät die Kirchgemeinderäte und Katechesverantwortlichen in allen Fragen der Anstellung und Personalführung.

Anstellungsrichtlinien

Die Anstellungsrichtlinien werden zur Zeit überarbeitet.