Anstellung von Religionslehrpersonen
Die Anstellung von Religionslehrperson liegt in der Hoheit der einzelnen Kirchgemeinde. Dies geschieht im Rahmen der verbindlichen Anstellungs- und Besoldungsordnung des der Römisch-katholischen Landeskirche Baselland (ABO 2010). Die darin festgeschriebenen Modellumschreibungen orientieren sich am Berufsbild der Religionslehrerin. Der pastorale Entwicklungsplan (PEP) im Bistum setzt Schwerpunkte inzwischen so, dass sie eine Umorientierung in der Katechese verlangen. Der Ausbildungsverbund von OekModula zielt entsprechend auf ein Berufsbild in einem erweiterten Tätigkeitsfeld.
In der Vergangenheit wurde der Beruf der Katechetin/des Katecheten oft in Kleinpensen angeboten. Mit dem gesellschaftlichen Wandel wird dies zunehmend nachteilig bewertet. Es lohnt sich für Kirchgemeinden und Pfarreien, zu überlegen, ob Arbeitspensen in entsprechenden Projekten im Pastoralraum zusammengelegt werden können, um entsprechend attraktive Stellen in der Katechese zu schaffen.