Baselland

Informationen zum schulischen Religionsunterricht

Profil und Selbstverständnis

Der christliche Religionsunterricht am Lernort Schule ist ein zentraler Baustein religiöser Bildung in unserer Gesellschaft. Er findet an allen Schulhäusern des Kantons Baselland statt und wird von den evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Kirchgemeinden vor Ort verantwortet, organisiert und finanziert.

Dieser Religionsunterricht grenzt sich nach zwei Seiten ab: Er unterscheidet sich sowohl einerseits von den staatlichen Fächern ‘Natur, Mensch, Gesellschaft’ (NMG) und ‘Religion/Ethik’ (ERG) als auch andererseits von den kirchlichen Bildungsangeboten, die in den evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Kirchgemeinden bzw. Pfarreien durchgeführt werden.

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Unterscheidung von NMG und kirchlichen Angeboten

Neben ihren anderen Aufgaben verfolgen die staatlichen Fächer NMG und Religion/Ethik gemäss Lehrplan 21 das Ziel, ein allgemeines Grundwissen über Religion und Ethik zu vermitteln. Das tut auch der christliche Religionsunterricht, doch will er darüber hinaus die persönlich-existentielle Auseinandersetzung mit dem eigenen religiösen Standpunkt bzw. der eigenen Tradition fördern. Der Religionsunterricht will also nicht bloss abstraktes Wissen über religiöse Orientierungen weitergeben, sondern einen Beitrag dazu leisten, dass die Schülerinnen und Schüler selbst eine eigene religiöse Orientierung finden und diese in verantworteter Weise leben können.

Aus diesem Grund behandelt der kirchliche Religionsunterricht das Thema Religion zwar auf dem Standpunkt der christlichen Tradition, ist aber darauf angelegt, anders- bzw. nichtreligiöse Schülerinnen und Schüler mit ihren Überzeugungen einzubeziehen. Es geht also nicht um Mission oder Weitergabe der eigenen Tradition, sondern darum, als Menschen miteinander über religiöse Fragen ins Gespräch zu kommen. Bei alldem ist die Überzeugung leitend, dass wechselseitige Toleranz nicht dann gelingt, wenn religiöse Fragen ausgeklammert werden, sondern dann, wenn es möglich ist, die verschiedenen religiösen Standpunkte zu beziehen und nebeneinander stehen lassen zu können.

Vielfalt von Perspektiven

Entsprechend ist der christliche Religionsunterricht an der Schule offen für Schülerinnen und Schüler, die einen anders- oder nichtreligiösen Standpunkt mitbringen. Dieser wird respektiert und gleichberechtigt in das Gespräch miteinander einbezogen.  

Mit diesem Ansatz setzt sich der christliche Religionsunterricht von den Bildungsangeboten ab, die in den Kirchgemeinden und Pfarreien angeboten werden. Anders als im schulischen Unterricht geht es dort darum, sich in die eigene konfessionelle Tradition einzuleben und diese dann selbst mit zu gestalten.

Schulische Lernorte

In der Primarschule (Klassenstufen 1 bis 6) findet der christliche Religionsunterricht grossmehrheitlich an den lokalen Schulhäusern statt und ist Teil des regulären Unterrichtsalltags.

In der Sekundarschule (Klassenstufen 7 bis 9) findet der christliche Religionsunterrichts gelegentlich weiterhin schulisch, meist aber ausserschulisch statt, d.h. als Angebot ausserhalb des regulären Stundenplans.

Daneben gibt es den heilpädagogischen Religionsunterricht, der an verschiedenen heilpädagogischen Kompetenzzentren im Kanton angeboten wird.

Rechtliche Voraussetzungen

Die rechtlichen Voraussetzungen für den christlichen Religionsunterricht sind in §20 des kantonalen Bildungsgesetzes niedergelegt. Dort heisst es:

1. Der christliche Religionsunterricht wird durch die Landeskirchen und die anderen kantonal anerkannten Religionsgemeinschaften organisiert.

2. Die Schulen ermöglichen den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme.

3. Die Trägerschaft stellt die dafür erforderlichen Schulräume unentgeltlich zur Verfügung. 

4. Die Religionslehrerinnen und Religionslehrer nehmen an den Sitzungen des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents ihrer Schule mit beratender Stimme teil.

Daraus geht hervor, dass es den Religionsunterricht an jeder Schule geben darf und die Kirchen und kantonal anerkannten Religionsgemeinschaften diesen organisieren. Wie dies vor Ort umgesetzt wird, ist offen. Über die konkrete Ausgestaltung wird also in der einzelnen Kirchgemeinde im Gespräch mit dem betreffenden Schulhaus entschieden.

Zum Umgang mit gelebter Religion im Schulalltag hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion bzw. das Amt für Volksschulen eine Handreichung veröffentlicht. Damit sind die schulischen Rahmenbedingungen abgesteckt, an denen sich auch der christliche Religionsunterricht orientiert.

Ikon mit Paragraphenzeichen auf grünem Hintergrund

Zur Situation des ökumenischen Religionsunterrichts

Der ökumenische Religionsunterricht im Kanton Baselland befindet sich im Wandel - wie die Kirchen in der Schweiz im Allgemeinen. Auf dem Kantonsgebiet vollzieht sich dies ungleichzeitig, das heisst die Auswirkungen des Wandels zeigen sich regional in unterschiedlicher Weise und unterschiedlicher Intensität. 

Die grössten Herausforderungen sind Finanzierungsfragen, Fachkräftemangel, schwindende Schüler- und Schülerinnenzahlen und die räumliche Organisation an den Schulen. Zum Teil werden flexible Lösungen für das Angebot des ökumenischen Religionsunterrichts notwendig werden. Diese Prozesse werden gerne von den beiden Fachstellen beratend begleitet. 

Trotz dieser Herausforderungen bleibt das Ziel klar: ein zeitgemässer Religionsunterricht, der nachhaltig Wissen über Religionen vermittelt, Werte stärkt und den respektvollen Umgang mit Vielfalt fördert.

Periodische Erhebungen zeigen differenziert die Entwicklung im Kanton Baselland.