Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Zum Religionspädagogischen Zentrum

Das Religionspädagogische Zentrum beider Basel wird von den evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Kirchen der beiden Kantone gemeinsam getragen. Mit seinen Fachstellen und Rektoraten sowie der Ökumenischen Medienverleihstelle ist es das wichtigste kirchliche religionspädagogische Kompetenzzentrum der Region

Religionspädagogik

Religionspädagogik setzt sich mit allen Fragen von Erziehung, Bildung und Sozialisation auseinander, die mit Religion zu tun haben. Sie fragt danach, wie man im Bildungsbereich mit religiösen Fragen in einer theologisch, religionswissenschaftlich, psychologisch und methodisch-didaktisch zeitgemässen Weise umgehen und dabei dem gesellschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Kontext, in dem wir leben, gerecht werden kann. 

Religionspädagogik nimmt dabei den Standpunkt der eigenen (im Fall des RPZ-Basel: christlichen, d.h. evangelisch-reformierten oder römisch-katholischen) Glaubensgemeinschaft ein. Sie tut dies aber in einer Haltung wechselseitiger Toleranz gegenüber anderen religiösen- und nichtreligiösen Standpunkten. 

Am RPZ-Basel ist daher die Überzeugung leitend, dass christlicher Glaube heute im Horizont einer pluralistischen Gesellschaft gelebt wird und zum Gespräch mit anderen Glaubensweisen, Vorstellungen und Haltungen bereit sein muss. Das RPZ-Basel sieht sich dem friedlichen und toleranten Miteinander in unserer Gesellschaft verpflichtet und fördert dies in seinen Aktivitäten. Die hier arbeitenden Personen sind davon überzeugt, dass dazu Religion aber nicht tabusiert oder als reine Privatsache behandelt werden darf, sondern dass dazu im Bildungsbereich eine professionelle und ausgewogene Beschäftigung mit Religion und konkreten Vorstellungen und Überzeugungen stattfinden muss.

Rektorate, Fachstellen und Medienverleihstelle

Die Rektorate sind für Organisation und Durchführung des Religionsunterrichts verantwortlich. In dieser Rolle stehen die Rektorate im engen Austausch mit Schulleitungen und Religionslehrpersonen. 

In Basel-Stadt wird dies vom evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Rektorat für den gesamten schulischen Religionsunterricht übernommen. 

In Baselland sind die Dinge dezentral geregelt. Dort gibt es ein zentrales Rektorat ausschliesslich für den Heilpädagogischen Religionsunterricht. Der schulische Religionsunterricht wird auf der Ebene der einzelnen Kirchgemeinde organisiert und durchgeführt. Die evangelisch-reformierte und römisch-katholische Fachstelle Baselland haben dabei die Funktion, die einzelnen Kirchgemeinden und dort angestellten Lehrpersonen in pädagogischen, organisatorischen und strategischen Hinsichten zu unterstützen. 

Die Medienverleihstelle am RPZ-Basel ist eine Fachbibliothek, in der Lehrpersonen Material und Beratung für religionsbezogene Themen im Unterricht erhalten können.

Wohin sich wenden?

Eltern und Erziehungsberechtigte, die eine allgemeine Frage zum Religionsunterricht an der Schule, dem Heilpädagogischen Religionsunterricht oder zu dem haben, was im Religionsunterricht geschieht, können sich entweder an eines der basel-städtischen Rektorate oder eine der basellandschaftlichen Fachstellen wenden.

Bei spezifischen Fragen, die mit Unterricht in Basel-Stadt oder Baselland zu tun haben, wenden Sie sich bitte an ein Rektorat bzw. eine Fachstelle aus dem betreffenden Kanton. Bezieht sich der Klärungsbedarf auf den Religionsunterricht in einem bestimmten Schulhaus in Baselland, so ist zunächst die betreffende Kirchgemeinde bzw. Pfarrei zuständig.

Sollten Sie sich dabei unsicher sein, zögern Sie nicht, sich am einen oder anderen Ort am RPZ zu melden; falls nötig leiten wir Ihre Anfrage intern weiter.

FAQ

Der schulische Religionsunterricht wird zwar von den Kirchen organisiert, ist aber bewusst offen für Kinder aller religiösen und nichtreligiösen Glaubensgemeinschaften und Weltanschauungen. Die Religionslehrpersonen bringen ihre persönlichen Überzeugungen mit und machen christliche Glaubensinhalte und Werte zum Thema, sind aber dafür ausgebildet, den Schüler*innen Raum für ihre eigenen Sichtweisen und Fragen zu geben. Der schulische Religionsunterricht ist also ein Raum, in dem verschiedenen Sichtweisen nebeneinander stehen dürfen und wechselseitige Toleranz geübt wird. 

Religionslehrpersonen absolvieren eine umfassende theologische, pädagogische und didaktische Ausbildung auf aktuellem fachlichen Stand. Ausserdem besuchen sie regelmässig Fortbildungen und werden von den anstellenden kirchlichen Behörden in ihrer Arbeit begleitet und beaufsichtigt. So ist dafür Sorge getragen, dass der Unterricht auf hohem inhaltlichen und pädagogisch-didaktischen Niveau erteilt wird.

Der schulische Religionsunterricht orientiert sich an kirchlichen Lehrplänen. Diese sind eng mit dem Lehrplan 21 abgestimmt, was den Schüler*innen ein vernetzes und vertieftes Lernen ermöglicht. Die Schüler*innen lernen bekannte biblische Geschichten, aber auch wichtige Überlieferungen anderer Relgionen kennen, setzen sich mit Symbolen und Ritualen auseinander, beschäftigen sich mit christlichen und nichtchristlichen Wertvorstellungen bzw. ethischen Fragen und erhalten Einblicke in Brauchtum und dessen Wurzeln.

Ja, unbedingt! Der Religionsunterricht lebt wesentlich vom Austausch untereinander. Dazu gehört das kritische Rückfragen und Abwägen verschiedener Argumente. 

Zwischen den Lehrplänen beider Fächer gibt es tatsächlich Berührungspunkte und Schnittmengen. Erfahrungsgemäss ist es so, dass im Fach NMG allenfalls sehr allgemeine Auseinandersetzung mit religiösen Fragen und den verschiedenen Traditionen erfolgt. Der Religionsunterricht hat hier einen weitergehenden Anspruch und will den Schüler*innen vertiefte Einblicke und die Ausbildung eines reflektierten eigenen Standpunkts ermöglichen. Die subjektive und existentielle Dimension, welche die einzelnen Schüler*innen mitbringen, bekommt hier also breiten Raum und kann sich in einem geschützen Rahmen entwickeln.

Der Religionsunterricht anerkennt die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates und der Institution Schule ohne Wenn und Aber. Aus diesem Grund ist der Religionsunterricht freiwillig. Dass die Kirchen an den staatlichen Schulen mit ihrem Unterricht präsent sein dürfen, hat mit ihrem Status als öffentlichrechtlich anerkennte Körperschaften zu tun. Damit gehen bestimmte Rechte (Religionsunterricht aber auch Gefängnis- oder Militärseelsorge), aber auch bestimmte Pflichten (Anerkennung der Verfassung und demokratischer Prinzipien) einher. Die Kirchen verstehen den Religionsunterricht vor diesem Hintergrund nicht als Mittel zu ihren Zwecken, sondern als eine Möglichkeit, Mitverantwortung für ein friedliches Zusammenleben zu übernehmen. 

Die An- und Abmeldemodalitäten sind unterschiedlich geregelt. Wenden Sie sich einfach direkt an die betreffende Religionslehrperson, die den Unterricht erteilt. Im Zweifelsfall hilft Ihnen sicher auch die Klassenlehrperson weiter.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, wenn Sie vor der definitiven Abmeldung das Gespräch mit der Religionslehrperson suchen und sich berichten lassen, wie sie den Unterricht gestaltet und wie mit verschiedenen religiösen und nichtreligiösen Haltungen umgegangen wird und welche Werte leitend sind. Eine Beschäftigung mit existentiellen Fragen, mit der Verschiedenheit von Lebensweisen und mit ethischen Herausforderungen kann ein wichtiger Aspekt der persönlichen Entwicklung sein.